Sie möchten sich Grundkompetenzen aneignen, um in den Sozialbereich einsteigen zu können? Sie sind bereits in der Sozialbetreuung tätig und möchten sich grundlegendes sozialpädagogisches Wissen aneignen? Sie möchten wissen, wie Sie ein Beratungsgespräch lösungsorientiert aufbauen? Sie möchten Werkzeuge erlernen, um Gruppenprozesse steuern zu können? Sie möchten die Soziallandschaft in Vorarlberg kennenlernen, um Ihre Klient:innen an die richtigen Stellen vermitteln zu können? Sie möchten wissen, was Sie in Ihrer täglichen Arbeit als pädagogische:r Sozialbegleiter:in überhaupt alles dürfen? Sie sind bereit, Ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln und Ihre Komfortzone zu verlassen? Dann ist dieser Lehrgang genau der richtige für Sie!
Inhalte:
- Lehrgangsstart | Kennenlernen & Überblick
- Biographiearbeit & Persönlichkeitsentwicklung
- Zielgruppen im Sozialbereich
- Berufspädagogik & Berufliche Integration
- Case Management | Soziallandschaft in Vorarlberg
- Grundlagen der Sozialpädagogik & Sozialarbeit
- Didaktik & Methodik in der Erwachsenenbildung
- Jugendarbeit
- Diversity Management
- Gruppendynamik
- Kommunikation und Körpersprache
- Beratung & Coaching
- Konfliktmanagement & Krisenintervention
- Gender Mainstreaming
- Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigung
- Psychohygiene
- Abschlusspräsentationen
Ausbildungsumfang:
- 192 Unterrichtseinheiten Präsenzzeit
- Austausch in Peergruppen (4 Treffen)
- Berufspraktikum (90 Stunden)
- Supervision (1h, nicht in der Lehrgangsgebühr inkludiert)
- Erstellen einer Abschlussarbeit inkl. Präsentation
- Fachprüfung
Kursleiter:innen:
- Mag. Karin Mittelberger-Waibel (Lehrgangsleitung)
- Anita Eyzaguirre Mendez
- Raphaela Fink
- Edith Gruber
- Mag. Wolfgang Hagspiel
- Mag. Gabriele Schwendinger
- Jessica Prantl, BA
Diese Ausbildung ist mit 16,5 ECTS-Punkten im Rahmen der Weiterbildungsakademie Österreich akkreditiert.
Bitte fordern Sie die Detailinformationen sowie das Anmeldeformular unter seda.ciftcioglu@bfi-vorarlberg.at oder 05522 70200-5166 an.
Sie eignen sich grundlegendes sozialpädagogisches Wissen an und bereiten sich auf einen Einstieg in den Sozialbereich vor. Personen, die bereits im Sozialbereich tätig sind, gewinnen fachspezifische Kenntnisse, um ihren Beruf kompetenter ausüben zu können.
- Personen, die bereits im Sozialbereich tätig sind und grundlegendes sozialpädagogisches Wissen sowie weitere Handwerkzeuge erlernen möchten - Personen, die sich beruflich neu orientieren und eine Grundlage für den Einstieg in den Sozialbereich erwerben möchten - Personen, die ihr bisheriges berufliches Tätigkeitsfeld in Richtung Beratung oder Sozialbegleitung erweitern möchten
- Mindestalter 18 Jahre - Abgeschlossene Berufsausbildung, Lehrabschluss, abgeschlossene Fachschule oder Matura - Lebenslauf - Gute Deutschkenntnisse (B2-Niveau)
Bei Übernahme der Kosten durch die Firma, kann der AK-Preis nicht mehr gewährt werden.
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Alle weiteren Informationen erhalten Sie umgehend per E-Mail oder auf dem Postweg.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Schulungen, Lehrgänge und Kursmaßnahmen, die vom BFI der AK Vorarlberg durchgeführt werden. Ausgenommen sind firmeninterne Trainings sowie jene Veranstaltungen, die vom Arbeitsmarktservice oder einer vergleichbaren Institution in Auftrag gegeben wurden.
Das BFI der AK Vorarlberg nimmt Anmeldungen telefonisch, schriftlich (auch per E-Mail) und persönlich entgegen, sofern es für den jeweiligen Kurs nicht anders angegeben ist. Jede Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. Sie erhalten nach erfolgter Anmeldung eine Anmeldebestätigung, die auch dann als zugegangen gilt, wenn sie an die von Ihnen zuletzt bekannt gegebene Anschrift versendet und eine etwaige Adressänderung dem BFI der AK Vorarlberg nicht schriftlich mitgeteilt wurde. Ca. 10 Tage* vor Kursbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung bzw. Rechnung mit einem Zahlschein und allen für Sie wichtigen Informationen. Der Kursbeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten.
Die Kursbeiträge sind ohne jeden Abzug (Gutscheine, Ermäßigungen, ...) und spätestens 10 Tage* nach Erhalt des Zahlscheines zu begleichen. Der gesamte Kursbeitrag ist auch dann zu bezahlen, wenn der Kurs oder einzelne Termine nicht besucht werden, wenn verspätet in den Kurs eingestiegen wird, oder dieser – aus nicht vom BFI der AK Vorarlberg zu vertretenden Gründen – vorzeitig abgebrochen wird. Ein Nichteinzahlen der Kursgebühr oder eine Nichtteilnahme am Kurs ohne Benachrichtigung gilt ausdrücklich nicht als Abmeldung.
Die Kursgebühren sind ausschließlich Nettobeträge. Auslandsüberweisungsspesen dürfen nicht zu Lasten des BFI der AK Vorarlberg verrechnet werden!
Die Kursveranstaltungen werden über einen längeren Zeitraum geplant und zur Drucklegung vorbereitet. Im Laufe der Zeit kann es aus organisatorischen Gründen zu Programmänderungen hinsichtlich Beginnzeiten, Kurstagen, Terminen und Veranstaltungsorte, Kursleiter/innen sowie Kursabsagen kommen. Zudem ist es möglich, dass die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht wird und diese deshalb abgesagt wird.
Das BFI der AK Vorarlberg behält sich vor, aus diesen oder aus anderen zwingenden Gründen, den angekündigten Kurs abzusagen. In diesem Fall wird der bereits bezahlte Kursbeitrag zurückerstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. Sie werden von uns in geeigneter Weise (telefonisch oder schriftlich) informiert.
Das BFI der AK Vorarlberg kann keine Gewähr für Druck- oder Schreibfehler übernehmen.
Durch die Weiterentwicklung unserer Kursverwaltung bieten wir die Zusendung bisheriger A4 Dokumente (Anmeldebestätigung, Einladungen, ...) per E-Mail an. Um zusätzliche Informationen zum Kursprogramm und weitere Serviceleistungen und Angebote möglichst rasch zu kommunizieren, erhalten unsere Teilnehmer/innen diese Infos künftig per E-Mail. Selbstverständlich gilt dieser Service nur dann, wenn bei der Anmeldung die entsprechende Erlaubnis durch die Teilnehmer/innen ausgesprochen wird.
Bei der Buchung eines Kurses im Fernabsatz, also per Telefon, Post, E-Mail oder online, steht Ihnen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschluss, d.h. ab Erhalt der Anmeldebestätigung, das Recht zu, vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns, das BFI der AK Vorarlberg, erreichbar unter service@bfi-vorarlberg.at bzw. BFI der AK Vorarlberg, Widnau 2-4, 6800 Feldkirch, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informieren. Sie können dazu das auf Anfrage oder im Internet (www.bfi-vorarlberg.at) erhältliche Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden. Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt von diesem Vertrag bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich eine andere Rückzahlungsmodalität vereinbart. Ihnen werden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet.
Sofern die vorhergehende Bestimmung über das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht zur Anwendung kommt, etwa weil die Rücktrittsfrist bereits abgelaufen ist, ist für den Vertragsrücktritt ein Stornoentgelt zu bezahlen, das im Fall eines Stornos zwischen dem 10. bis einschließlich 1. Tag vor Kursbeginn 30 % des vereinbarten Kursentgelts beträgt. Bei Storno ab dem Tag des Kursbeginns oder bei Nichtteilnahme am Kurs beträgt das Stornoentgelt 100 % des vereinbarten Kursentgelts (einschließlich der Kosten der Lehrunterlagen). In diesen Fällen ist eine Rückerstattung des Kursbeitrages nicht möglich. Diese Bedingungen gelten auch für kurzfristige Anmeldungen. Bei Nominierung eines Ersatzteilnehmers entfällt die Stornogebühr. Die Stornierung eines Kurses hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen.
Für die Fristwahrung ist das Datum des Einlangens des Stornos beim BFI der AK Vorarlberg maßgeblich. Ab diesem Zeitpunkt ist das Stornoentgelt fällig und von Ihnen zu bezahlen.
Die Teilnehmer/innen, die mindestens 75% der jeweiligen Veranstaltung und wenn keine anderen Bestimmungen gegeben sind, besucht und die Kursgebühr einschließlich der sonstigen Kosten bezahlt haben, erhalten zu Veranstaltungsende eine BFI-Teilnahmebestätigung.
Das BFI der AK Vorarlberg gewährt spezielle Ermäßigungen. Für diese gilt, dass sie nur dann berücksichtigt werden können, wenn die entsprechenden Angaben und Nachweise zur Inanspruchnahme der Ermäßigung vor Kursbeginn erbracht wurden und die Kursteilnehmer/innen den Kursbeitrag privat bezahlt. Wird der Kursbeitrag vom Arbeitgeber beglichen, so besteht kein Anspruch auf Ermäßigung. Prüfungsgebühren sind von der Möglichkeit einer Inanspruchnahme von Ermäßigungen ausgenommen.
Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich BFI-internen Zwecken. Mit der Übermittlung Ihrer Daten willigen Sie ein, dass das BFI der AK Vorarlberg Ihre personenbezogenen Daten (Vor- und Zuname, Titel, Geburtsdatum, SV-Nummer, Geburtsort, Firmenname, Firmenadresse, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Zusende- oder Privatadresse) speichern und für die Übermittlung von Informationen, neuen Angeboten, Rückfragen zum Angebot, Kursbuchung und Kursbesuche verwenden darf. Eine Weitergabe durch das BFI der AK Vorarlberg erfolgt nur dann und nur im erforderlichen Ausmaß, wenn sie in Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Teilnehmer/innen erforderlich ist (z.B. für die Ausstellung von externen Prüfungszertifikaten). Für detaillierte Auskünfte gem. Art 13 DSGVO bzw. der Wahrnehmung von Betroffenenrechten verweisen wir auf unsere Homepage bzw. auf service@bfi-vorarlberg.at.
Die Teilnehmer/innen nehmen zur Kenntnis, dass das BFI der AK Vorarlberg für Schäden an Personen und Gut, die die Teilnehmer/innen bei Veranstaltungen des BFI der AK Vorarlberg (Kursen, Seminaren, Vorträgen usw.) erleiden, in keiner Weise haftet. Die Teilnehmer/innen haften für Schäden in den Kurs-, Pausen- und Seminarräumen, die sie selbst verursachen.
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des BFI der AK Vorarlberg vereinbart. Auf sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
* Kalendertage | Stand: 23.5.2018
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