Im Rahmen des Vorarlberger Bildungszuschusses fördern das Land Vorarlberg, die AK Vorarlberg, die Wirtschaftskammer und das AMS Österreich Personen unter dem Gesichtspunkt der Qualifikationserweiterung.
Für Bildungsmaßnahmen des BFI der AK Vorarlberg kommen folgende Fördermaßnahmen in Frage.
Organisation, Abwicklung
Die Organisation des Bildungszuschusses läuft über die Arbeiterkammer Vorarlberg, bei der auch die Förderungsanträge einzubringen sind. Informationen zu den verschiedenen Förderungsmöglichkeiten sowie die vollständige Auflistung der Voraussetzungen gibt es im Internet auf www.bildungszuschuss.at oder unter Telefon 050 258-4200 bzw. unter bildungszuschussak-vorarlberg.at
Download der Anträge und Richtlinien unter www.bildungszuschuss.at.
Bitte beachten Sie die Einreichfrist!
Berufsqualifizierende Kurse, Seminare und Lehrgänge können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung oder der Steuererklärung abgesetzt werden.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in der Rechtsabteilung/Steuerrecht der AK Vorarlberg unter Tel.: 050 258-3100, steuerrechtak-vorarlberg.at.
Ab 01.07.2017 werden für die Lehrlinge, die den Vorbereitungskurs selbst bezahlen, die vollen Kosten aus den Mitteln der Lehrstellenförderung übernommen.
Nähere Informationen erhalten Sie unter Tel.: 05522 70200 oder servicebfi-vorarlberg.at.
Je besser Sie ausgebildet sind, umso leichter und schneller finden Sie Arbeit. Daher unterstützt das AMS Ihre Aus- und Weiterbildung mit einer breiten Palette an Angeboten.
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.ams.at oder bei den regionalen Geschäftsstellen des AMS, ams.bregenz@ams.at, ams.dornbirn@ams.at, ams.feldkirch@ams.at, ams.bludenz@ams.at