In der Ausbildung zum/zur Heimhelfer:in eignen Sie sich Kenntnisse und Fähigkeiten an, um Menschen aller Altersstufen betreuen zu können, die durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder schwierige soziale Umstände nicht in der Lage sind, sich selbst ausreichend zu versorgen. Heimhelfer:innen unterstützen ihr Klientel in den Belangen des täglichen Lebens und bieten Hilfe zur Selbsthilfe. Heimhilfen arbeiten gemeinsam mit Hauskrankenpflege und mobilen Hilfsdiensten, aber auch in der Behindertenarbeit oder im stationären Bereich.
Die Ausbildung zum/zur Heimhelfer:in sieht einen Umfang von 204 Stunden theoretischer und 200 Stunden praktischer Ausbildung vor.
Theoretische Ausbildung:
Die Dauer der Ausbildung beläuft sich auf ein Semester und findet berufsbegleitend mit Unterricht am Abend statt.
Inhalte:
- Dokumentation
- Ethik und Berufskunde
- Erste Hilfe
- Grundzüge der angewandten Hygiene
- Grundpflege und Beobachtung
- Grundzüge der Pharmakologie
- Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde
- Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation
- Haushaltsführung
- Grundzüge der Gerontologie
- Grundzüge der Kommunikation und Konfliktbewältigung
- Grundzüge der sozialen Sicherheit
Praktische Ausbildung:
Diese Ausbildung umfasst 200 Stunden praktische Ausbildung, welche ca. 5 Wochen lang tagsüber stattfindet. Eine 80%ige Anwesenheitspflicht ist vorgegeben. Davon sind 120 Stunden im ambulanten Bereich und 80 Stunden im (teil-)stationären Bereich zu absolvieren. Die Einteilung oder eine eventuelle Anrechenbarkeit bereits geleisteter Praktika geschieht in Absprache mit der Kursleitung.
- Entwickeln von Kompetenzen in der Durchführung grundlegender Pflegeaktivitäten und der Beobachtung des Gesundheitsstandes - Erlernen von ergonomischen Arbeitsweisen, zur sicheren Mobilistation von Pflegebedürftigen - Erweben von einem Verständnis für die Grundlagen der angewandten Pharmakologie und Ernährungslehre - Kenntnisse der Hygieneprinzipien anwenden, um eine sichere Pflegeumgebung zu gewährleisten - Erlernen grundlegender Erste-Hilfe-Maßnahmen für den Umgang mit Notfällen Nach positiver Absolvierung des Kurses sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung Heimhelfer:in zu verwenden.
- Mitarbeiter:innen der hauswirtschaftlichen Bereiche sozialer Einrichtungen - Berufsinteressenten und Berufswiedereinsteiger:innen - ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in sozialen Einrichtungen
- Mindestalter 18 Jahre - Deutsch (mindestens B1) - Lebenslauf - Ärztliche Bestätigung über körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn) - Abschlusszeugnis letzte Schulstufe (Kopie; Vorder- und Rückseite) - Staatbürgerschaftsnachweis (Kopie) - Geburtsurkunde (Kopie) - Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
Bei Übernahme der Kosten durch die Firma, kann der AK-Preis nicht mehr gewährt werden.
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Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Schulungen, Lehrgänge und Kursmaßnahmen, die vom BFI der AK Vorarlberg durchgeführt werden. Ausgenommen sind firmeninterne Trainings sowie jene Veranstaltungen, die vom Arbeitsmarktservice oder einer vergleichbaren Institution in Auftrag gegeben wurden.
Das BFI der AK Vorarlberg nimmt Anmeldungen telefonisch, schriftlich (auch per E-Mail) und persönlich entgegen, sofern es für den jeweiligen Kurs nicht anders angegeben ist. Jede Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. Sie erhalten nach erfolgter Anmeldung eine Anmeldebestätigung, die auch dann als zugegangen gilt, wenn sie an die von Ihnen zuletzt bekannt gegebene Anschrift versendet und eine etwaige Adressänderung dem BFI der AK Vorarlberg nicht schriftlich mitgeteilt wurde. Ca. 10 Tage* vor Kursbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung bzw. Rechnung mit einem Zahlschein und allen für Sie wichtigen Informationen. Der Kursbeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten.
Die Kursbeiträge sind ohne jeden Abzug (Gutscheine, Ermäßigungen, ...) und spätestens 10 Tage* nach Erhalt des Zahlscheines zu begleichen. Der gesamte Kursbeitrag ist auch dann zu bezahlen, wenn der Kurs oder einzelne Termine nicht besucht werden, wenn verspätet in den Kurs eingestiegen wird, oder dieser – aus nicht vom BFI der AK Vorarlberg zu vertretenden Gründen – vorzeitig abgebrochen wird. Ein Nichteinzahlen der Kursgebühr oder eine Nichtteilnahme am Kurs ohne Benachrichtigung gilt ausdrücklich nicht als Abmeldung.
Die Kursgebühren sind ausschließlich Nettobeträge. Auslandsüberweisungsspesen dürfen nicht zu Lasten des BFI der AK Vorarlberg verrechnet werden!
Die Kursveranstaltungen werden über einen längeren Zeitraum geplant und zur Drucklegung vorbereitet. Im Laufe der Zeit kann es aus organisatorischen Gründen zu Programmänderungen hinsichtlich Beginnzeiten, Kurstagen, Terminen und Veranstaltungsorte, Kursleiter/innen sowie Kursabsagen kommen. Zudem ist es möglich, dass die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht wird und diese deshalb abgesagt wird.
Das BFI der AK Vorarlberg behält sich vor, aus diesen oder aus anderen zwingenden Gründen, den angekündigten Kurs abzusagen. In diesem Fall wird der bereits bezahlte Kursbeitrag zurückerstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. Sie werden von uns in geeigneter Weise (telefonisch oder schriftlich) informiert.
Das BFI der AK Vorarlberg kann keine Gewähr für Druck- oder Schreibfehler übernehmen.
Durch die Weiterentwicklung unserer Kursverwaltung bieten wir die Zusendung bisheriger A4 Dokumente (Anmeldebestätigung, Einladungen, ...) per E-Mail an. Um zusätzliche Informationen zum Kursprogramm und weitere Serviceleistungen und Angebote möglichst rasch zu kommunizieren, erhalten unsere Teilnehmer/innen diese Infos künftig per E-Mail. Selbstverständlich gilt dieser Service nur dann, wenn bei der Anmeldung die entsprechende Erlaubnis durch die Teilnehmer/innen ausgesprochen wird.
Bei der Buchung eines Kurses im Fernabsatz, also per Telefon, Post, E-Mail oder online, steht Ihnen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschluss, d.h. ab Erhalt der Anmeldebestätigung, das Recht zu, vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns, das BFI der AK Vorarlberg, erreichbar unter service@bfi-vorarlberg.at bzw. BFI der AK Vorarlberg, Widnau 2-4, 6800 Feldkirch, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informieren. Sie können dazu das auf Anfrage oder im Internet (www.bfi-vorarlberg.at) erhältliche Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden. Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt von diesem Vertrag bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich eine andere Rückzahlungsmodalität vereinbart. Ihnen werden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet.
Sofern die vorhergehende Bestimmung über das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht zur Anwendung kommt, etwa weil die Rücktrittsfrist bereits abgelaufen ist, ist für den Vertragsrücktritt ein Stornoentgelt zu bezahlen, das im Fall eines Stornos zwischen dem 10. bis einschließlich 1. Tag vor Kursbeginn 30 % des vereinbarten Kursentgelts beträgt. Bei Storno ab dem Tag des Kursbeginns oder bei Nichtteilnahme am Kurs beträgt das Stornoentgelt 100 % des vereinbarten Kursentgelts (einschließlich der Kosten der Lehrunterlagen). In diesen Fällen ist eine Rückerstattung des Kursbeitrages nicht möglich. Diese Bedingungen gelten auch für kurzfristige Anmeldungen. Bei Nominierung eines Ersatzteilnehmers entfällt die Stornogebühr. Die Stornierung eines Kurses hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen.
Für die Fristwahrung ist das Datum des Einlangens des Stornos beim BFI der AK Vorarlberg maßgeblich. Ab diesem Zeitpunkt ist das Stornoentgelt fällig und von Ihnen zu bezahlen.
Die Teilnehmer/innen, die mindestens 75% der jeweiligen Veranstaltung und wenn keine anderen Bestimmungen gegeben sind, besucht und die Kursgebühr einschließlich der sonstigen Kosten bezahlt haben, erhalten zu Veranstaltungsende eine BFI-Teilnahmebestätigung.
Das BFI der AK Vorarlberg gewährt spezielle Ermäßigungen. Für diese gilt, dass sie nur dann berücksichtigt werden können, wenn die entsprechenden Angaben und Nachweise zur Inanspruchnahme der Ermäßigung vor Kursbeginn erbracht wurden und die Kursteilnehmer/innen den Kursbeitrag privat bezahlt. Wird der Kursbeitrag vom Arbeitgeber beglichen, so besteht kein Anspruch auf Ermäßigung. Prüfungsgebühren sind von der Möglichkeit einer Inanspruchnahme von Ermäßigungen ausgenommen.
Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich BFI-internen Zwecken. Mit der Übermittlung Ihrer Daten willigen Sie ein, dass das BFI der AK Vorarlberg Ihre personenbezogenen Daten (Vor- und Zuname, Titel, Geburtsdatum, SV-Nummer, Geburtsort, Firmenname, Firmenadresse, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Zusende- oder Privatadresse) speichern und für die Übermittlung von Informationen, neuen Angeboten, Rückfragen zum Angebot, Kursbuchung und Kursbesuche verwenden darf. Eine Weitergabe durch das BFI der AK Vorarlberg erfolgt nur dann und nur im erforderlichen Ausmaß, wenn sie in Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Teilnehmer/innen erforderlich ist (z.B. für die Ausstellung von externen Prüfungszertifikaten). Für detaillierte Auskünfte gem. Art 13 DSGVO bzw. der Wahrnehmung von Betroffenenrechten verweisen wir auf unsere Homepage bzw. auf service@bfi-vorarlberg.at.
Die Teilnehmer/innen nehmen zur Kenntnis, dass das BFI der AK Vorarlberg für Schäden an Personen und Gut, die die Teilnehmer/innen bei Veranstaltungen des BFI der AK Vorarlberg (Kursen, Seminaren, Vorträgen usw.) erleiden, in keiner Weise haftet. Die Teilnehmer/innen haften für Schäden in den Kurs-, Pausen- und Seminarräumen, die sie selbst verursachen.
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des BFI der AK Vorarlberg vereinbart. Auf sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
* Kalendertage | Stand: 23.5.2018
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